Alter Heizkörper - Abrechnung der Heizkosten ohne Zähler: Heizkostenabrechnung ohne Zähler zulässig?Alter Heizkörper - Abrechnung der Heizkosten ohne Zähler: Heizkostenabrechnung ohne Zähler zulässig?

Ist die Heizkostenabrechnung ohne Zähler zulässig beziehungsweise ist das überhaupt erlaubt? Diese Frage beschäftigt viele Vermieter und Mieter gleichermaßen. Denn die Abrechnung der Heizkosten ohne Zähler taucht immer mal wieder auf. In diesem Artikel befassen wir uns deswegen ausführlich mit diesem Thema und beleuchten alle wichtigen Aspekte.

Hinweis in eigener Sache: Der folgende Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir aufgrund regelmäßiger Änderungen der gesetzlichen Grundlagen keine Garantie für die Korrektheit der inhaltlichen Angaben dieses Beitrags geben.

Abrechnung der Heizkosten ohne Zähler: Was gilt für Heizkostenabrechnungen?

Im Folgenden gehen wir auf die gesetzlichen Regelungen und mögliche Ausnahmen ein.

Was steht im Gesetz: Heizkostenabrechnung ohne Zähler zulässig?

Wie die Heizkosten abzurechnen sind, ist in der „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“ festgelegt – hier der Link zur Verordnung. Außerdem schreibt die noch recht neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz vor, dass ab Oktober 2022 eine Fernablesung der Mess- und Erfassungsgeräte umzusetzen ist. (Hier der Link zur PDF mit der EU-Richtlinie.) Insgesamt ist also die Abrechnung der Heizkosten ohne Zähler nicht zulässig.

Wie das jedoch immer so ist, keine Regel ohne Ausnahme. Denn die Abrechnung der Heizkosten ohne Zähler in Ausnahmefällen basiert ebenfalls auf rechtlichen Grundlagen. Laut § 9 der Heizkostenverordnung – Link zum Originaltext von § 9 – ist es möglich, die Kosten auf verschiedene Arten zu verteilen. Dies gilt jedenfalls, sofern eine verbrauchsgenaue Abrechnung nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Gebäude nicht mit Heizkostenverteilern oder einer Zentralheizung ausgestattet ist.

Erfassung des Verbrauchs ohne Zähler

Ohne Heizkostenzähler müssen Vermieter alternative Methoden zur Erfassung des Verbrauchs verwenden. Eine gängige Methode dafür ist die Erfassung der Heizkosten nach der Wohnfläche. Dabei werden die Gesamtkosten entsprechend der Wohnfläche auf die Mieter umgelegt. Dies muss jedoch im Mietvertrag klar geregelt sein. Das folgende Video enthält noch zusätzliche Informationen hierzu:

Verbrauchsabhängige Abrechnung

In einigen Fällen ist es möglich, den Verbrauch auf andere Weisen zu erfassen. Zum Beispiel könnten Temperaturmessungen in den Wohnungen vorgenommen werden, um den individuellen Verbrauch zu schätzen. Dies ist allerdings eine komplexere Methode und erfordert außerdem die Zustimmung aller Mieter.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Egal, welche Methode zur Anwendung kommt, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind entscheidend. Mieter haben das Recht, die Abrechnung nachzuvollziehen und zu prüfen. Vermieter sollten daher genaue Aufzeichnungen führen und diese auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Konflikte vermeiden bei der Heizkostenabrechnung ohne Zähler

Um Konflikte zwischen Vermietern und Mietern zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig auf eine Methode zur Heizkostenabrechnung zu einigen. Dies sollte bereits im Mietvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu verhindern.

Abrechnung der Heizkosten ohne Zähler: Der Sonderfall Warmwasser

Die Abrechnung der Warmwasserkosten ohne Zähler ist oft komplexer. Hier ist eine verbrauchsgenaue Abrechnung besonders wichtig, da die Kosten stark von individuellem Verhalten abhängen. Deswegen sollte man als Vermieter überlegen, ob es nicht ratsam ist, einen geeigneten Wärmemengenzähler einzubauen. Denn Mieter haben die Möglichkeit bei einem fehlenden Wärmemengenzähler ihren Kostenanteil um 15% zu kürzen. Dies entschied nämlich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Januar 2022 (Link zum Urteil: Aktenzeichen VIII ZR 151/20) zu dieser Fragestellung.

Tipp: Vermieter sollten prüfen, ob sie nicht einen entsprechenden Zähler zur exakten Verbrauchsbestimmung einbauen. Daher sollte man ruhig einmal ein kostenloses Angebot für eine intelligente Zähl- und Abrechnungslösung einholen. Dies geht beispielsweise in wenigen Minuten hier bei techem.

Rechtliche Prüfung auf Zulässigkeit von Heizkostenabrechnungen ohne Zähler

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Heizkostenabrechnung ohne Zähler bestehen, ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann die Situation prüfen und Empfehlungen geben. Sollte ein Rechtschutzversicherung vorliegen, welche auch Mietrecht abdeckt, dann ist das Kostenrisiko für Mieter überschaubar.

Abrechnung von Heizkosten ohne Zähler: Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Folgenden gehen wir auf einige häufig auftauchende Fragen zum Thema der Heizkostenabrechnung ohne Zähler ein.

1. Ist die Heizkostenabrechnung ohne Zähler immer erlaubt?
Nein, das ist sie nicht. Denn sie ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie in § 9 der Heizkostenverordnung festgelegt.

2. Welche Alternativen gibt es zur verbrauchsgenauen Abrechnung?
Die Kosten können nach der Wohnfläche oder anderen Methoden verteilt werden, die im Mietvertrag festgelegt sind. Die jeweils gewählte Methode muss jedoch den gesetzlichen Rahmen einhalten.

3. Kann ich die Heizkostenabrechnung ohne Zähler anfechten?
Ja, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, sollten Sie rechtlichen Rat einholen und die Abrechnung prüfen lassen. Wie weiter oben beschrieben, bestehen gute Chancen, 15% des eigenen Kostenanteils erstattet zu bekommen.

4. Was passiert, wenn keine Methode zur Abrechnung vereinbart wurde?
In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Heizkostenabrechnung.

5. Welche Rolle spielt die Transparenz bei der Heizkostenabrechnung?
Transparenz ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Vermieter sollten genaue Aufzeichnungen führen und diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Damit verhindert man auch eine unnötige Belastung des Mietverhältnisses.

Unser Fazit zur Abrechnung von Heizkosten ohne Zähler

Die Heizkostenabrechnung ohne Zähler ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen zulässig, solange die Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewahrt bleiben. Es ist jedoch wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und im Zweifelsfall rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Zur Vermeidung von Stress und zusätzlichen Kosten ist es allerdings aus Vermieter- wie Mietersicht ratsam, dass möglichst doch geeignete Zählvorrichtungen zu nutzen. Schließlich sorgt dies ebenso für eine fairere Verteilung der tatsächlichen Kosten fürs Heizen und für Warmwasser.

Lesetipp: Mehr zum Thema grüne Energien bietet unser Beitrag „Mini PV Anlage 800w & Balkonkraftwerk 800 Watt erlaubt?„.